Gemeinsam für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
Gemeinsam für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien – Ein Seminar für Kinder und Jugendliche mit ihren Pflegeeltern –
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind uns gemeinsam im Fachbereich Pflegefamilien Hessen schon immer ein großes Anliegen.
Durch Änderungen in der Gesetzgebung (s. Zitat unten), sind wir zusammen gefragt, dass wir die Beteiligung und die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien besonders in den Blick nehmen und dafür Möglichkeiten der Sicherstellung und Umsetzung erarbeiten.
Dafür braucht es die Entwicklung einer gemeinsamen Haltung und eine entsprechende wechselseitige Verantwortungsübernahme, verbunden mit einer entsprechenden Sensibilisierung. Auch die Aufklärung der Kinder und Jugendlichen hat in diesem Zusammenhang eine Bedeutung.
Auch ausgehend von den Ergebnissen des Seminars zur Partizipation von Pflegekindern („Psst“-jetzt rede ich!), wollen wir das Thema zusammen mit Pflegekindern und Pflegeeltern vertiefen.
Das Tagesseminar wird so konzipiert sein, dass wir sowohl Einheiten mit den Pflegekindern als auch mit den Pflegeeltern separat, als auch gemeinsam haben werden.
Inhalte und Ziele des Seminars:
- Informationen zu den rechtlichen Hintergründen
- Darstellung von Kindern – und Jugendrechten
- Entwicklung einer gemeinsamen Haltung
- Umsetzungsmöglichkeiten im Alltag als Pflegefamilie
Auszug aus dem SGB VIII:
- 37b SGB VIII Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege
(1) Das Jugendamt stellt sicher, dass während der Dauer des Pflegeverhältnisses ein nach Maßgabe fachlicher Handlungsleitlinien gemäß § 79a Satz 2 entwickeltes Konzept zur Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und zum Schutz vor Gewalt angewandt wird. Hierzu sollen die Pflegeperson sowie das Kind oder der Jugendliche vor der Aufnahme und während der Dauer des Pflegeverhältnisses beraten und an der auf das konkrete Pflegeverhältnis bezogenen Ausgestaltung des Konzepts beteiligt werden.
(2) Das Jugendamt gewährleistet, dass das Kind oder der Jugendliche während der Dauer des Pflegeverhältnisses Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten hat und informiert das Kind oder den Jugendlichen hierüber.
(3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Entwicklung bei der Pflegeperson gewährleistet ist. Die Pflegeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen.
Referent*innen
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Bertram KasperMotto: „Wenn du mit anderen ein Schiff bauen willst, so beginne nicht mit ihnen Holz zu sammeln, sondern wecke in ihnen die Sehnsucht nach dem großen weiten Meer.“ (Antoine de Saint-Exupery)
Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-
Supervisor und Supervisor
(DGSv), Business-Coach,
Fachbereichsleiter Pflegefamilien -
Stefanie Fuchs„Spielen überwindet Grenzen“
Dipl. Sozialarbeiterin, staatl. anerkannte Erzieherin, Verfahrensbeiständin, systemische Beraterin (DGSF), Weiterbildung in Teilearbeit mit Kindern-und Jugendlichen.
Seit 27 Jahren tätig beim St. Elisabeth-Verein, seit 12 Jahren als Fachberatung im Fachbereich Pflegefamilien. -
Martina von Keitz„Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung.“ (Saint-Exupéry)
Erzieherin, Diplom Sozialarbeiterin, Weiterbildungen in Personenzentrierter Beratung und Gestalttherapie,
seit 1999 Mitarbeiterin im St. Elisabeth-Verein, seit 2007 Fachberatung im Fachbereich Pflegefamilien -
Nina SawtschenkoSei Du selbst! Alle anderen gibt es schon.
Diplom Pädagogin und Gesundheitsberaterin
Seit 2010 im Verein in verschiedenen Mädchenwohngruppen tätig und seit 2021 als Fachberatung im Fachbereich Pflegefamilien. -
Steffen Henkel