Start Events - Pflegefamilien Akademie Fest terminierte Seminare Präsenzseminar Gemeinsam für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien

Gemeinsam für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien

Gemeinsam für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien – Ein Seminar für Kinder und Jugendliche mit ihren Pflegeeltern –

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind uns gemeinsam im Fachbereich Pflegefamilien Hessen schon immer ein großes Anliegen.

Durch Änderungen in der Gesetzgebung (s. Zitat unten), sind wir zusammen gefragt, dass wir die Beteiligung und die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien besonders in den Blick nehmen und dafür Möglichkeiten der Sicherstellung und Umsetzung erarbeiten.

Dafür braucht es die Entwicklung einer gemeinsamen Haltung und eine entsprechende wechselseitige Verantwortungsübernahme, verbunden mit einer entsprechenden Sensibilisierung. Auch die Aufklärung der Kinder und Jugendlichen hat in diesem Zusammenhang eine Bedeutung.

Auch ausgehend von den Ergebnissen des Seminars zur Partizipation von Pflegekindern („Psst“-jetzt rede ich!), wollen wir das Thema zusammen mit Pflegekindern und Pflegeeltern vertiefen.

Das Tagesseminar wird so konzipiert sein, dass wir sowohl Einheiten mit den Pflegekindern als auch mit den Pflegeeltern separat, als auch gemeinsam haben werden.

Inhalte und Ziele des Seminars:

  • Informationen zu den rechtlichen Hintergründen
  • Darstellung von Kindern – und Jugendrechten
  • Entwicklung einer gemeinsamen Haltung
  • Umsetzungsmöglichkeiten im Alltag als Pflegefamilie

Auszug aus dem SGB VIII:

  • 37b SGB VIII Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege

(1) Das Jugendamt stellt sicher, dass während der Dauer des Pflegeverhältnisses ein nach Maßgabe fachlicher Handlungsleitlinien gemäß § 79a Satz 2  entwickeltes Konzept zur Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und zum Schutz vor Gewalt angewandt wird. Hierzu sollen die Pflegeperson  sowie das Kind oder der Jugendliche vor der Aufnahme und während der Dauer des Pflegeverhältnisses beraten und an der auf das konkrete Pflegeverhältnis  bezogenen Ausgestaltung des Konzepts beteiligt werden.

(2) Das Jugendamt gewährleistet, dass das Kind oder der Jugendliche während der Dauer des Pflegeverhältnisses Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen  Angelegenheiten hat und informiert das Kind oder den Jugendlichen hierüber.

(3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche  Entwicklung bei der Pflegeperson gewährleistet ist. Die Pflegeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen.

 

Datum

11.11.2023
Abgelaufen!

Uhrzeit

9:30 - 16:00

Preis

€ 65,00

Standort

Seminarraum Fachbereich Pflegefamilien
Neuhöfe 19, 35041 Marburg

Referent*innen

Nächster Termin