Der Begriff Inklusion tauchte erstmals in den 1980er Jahren im Zusammenhang mit der Bildung von Menschen mit Behinderung auf. Er wurde zunächst in Nordamerika verwendet und hatte zum Ziel, die schulischen Strukturen dergestalt zu verändern, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne besonderen Förderbedarfen gemeinsam unterrichtet werden. Eine leitende Grundannahme war in diesem Zusammenhang, dass Heterogenität im Klassenzimmer eine Ressource für die schulische Entwicklung und keine Schwierigkeit darstellt.

Wurde der Begriff zunächst auf die ehemalige Bezugsgruppe der Sonderpädagogik bezogen, adressiert er seit einer Fassung der UNESCO aus dem Jahr 2005 alle Kinder und Jugendlichen, die von Marginalisierung und Ausschluss bedroht sind.Ein wichtiger Meilenstein in der deutschsprachigen Sonderpädagogik war die Abgrenzung des Inklusionsbegriffes von dem zuvor geltenden Begriff der Integration. Während sich Integration auf die Unterscheidung von Kindern mit und ohne Behinderung bezog, soll Inklusion ein umfassendes System für alle darstellen und keine Veränderung des Selbstverständnisses von Schulen bedeuten.

Ein Unterschied ist, dass vor dem Hintergrund des Integrations-Begriffes Ressourcen zur Förderung einzelner Kinder mit Behinderung bereitgestellt wurden, wohingegen bei Inklusion diese Ressourcen dem System Schule zugewiesen werden. Während sich der Begriff der Inklusion zunächst nur auf den schulischen Bereich bezog, entwickelte sich davon ausgehend schnell ein Ansatz der Inklusiven Pädagogik. Darunter versteht man Theorien zur Bildung, Erziehung und Entwicklung, die von den Rechten benachteiligter und schutzbedürftiger Menschen ausgehen und darauf abzielen, diesen Menschen Teilhaben in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.

Kritikerinnen und Kritiker sehen beim inklusiven Ansatz drei mögliche Probleme:

  1. Wenn man ganz auf Etikettierungen verzichtet, um niemanden zu stigmatisieren, wird es schwieriger, spezielle Problemlagen klar zu benennen.
  2. Wenn Lerninhalte für alle Schülerinnen und Schüler gleich gestaltet werden, besteht die Gefahr, dass manche den Anschluss verlieren.
  3. Wenn alle Kinder eine Regelschule besuchen sollen, müssen dort bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – und das ist nicht an jeder Schule gegeben.[1]

Inklusion in Kindertagesstätten

Zum 1. März 2023 wurden in rund 40% der deutschen Kindertagesstätten Kinder mit Behinderung betreut, die Eingliederungshilfe erhielten. Im regionalen Vergleich fallen dabei große Unterschiede auf. In Berlin werden in rund 60% der Einrichtungen Kinder mit Behinderung betreut, in Brandenburg nur in rund 22% der Einrichtungen.[2]

Integrative Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sind solche, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen in integrativen Gruppen aufnehmen und durch multiprofessionelle Teams unterstützen, sodass ihre selbstbestimmte soziale Teilhabe gesichert ist. Zu den Kindern mit besonderen Bedürfnissen zählen dabei nicht nur Kinder mit Behinderung, wie z. B. blinde, hörgeschädigte oder Kinder mit geistiger Behinderung, sondern auch solche mit Entwicklungsverzögerungen, Teilleistungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten sowie Kinder mit außergewöhnlichen Belastungen im familiären und sozialen Umfeld.

In nahezu allen Bundesländern können Eltern entscheiden, ihr Kind in eine integrative Gruppe oder in einen Regelkindergarten zu geben. Im Einzelfall kann ein Kindergarten eine Anfrage dennoch ablehnen, wenn den Bedürfnissen des Kindes nicht gerecht geworden werden kann. Gründe sind dann zumeist fehlende Barrierefreiheit oder eine mangelnde Ausstattung sowie eine fehlende Qualifikation des Personals.[3]

Inklusion an Schulen

2012 wurde das hessische Schulgesetz geändert. Seitdem soll inklusive Beschulung an allgemeinen Schulen die Regel sein. Alle Kinder sollen wohnortnah einen gleichberechtigten Zugang zu schulischer Bildung haben. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Wohlbefinden des Kindes, da dieses als Schlüsselkomponente zum schulischen Erfolg angesehen wird.

An inklusiven Schulen werden Kinder und Jugendliche mit Behinderung durch die Zusammenarbeit von multiprofessionellen Teams individuell und sonderpädagogisch gefördert, wobei alle Ressourcen einer Schule allen Kindern zur Verfügung stehen sollen. Förderschulen bleiben weiterhin bestehen und zeichnen sich durch hochspezialisierte Bildungsangebote und durch individualisiert angepassten Unterricht aus. Auf Basis stärkender Beziehungsarbeit wird versucht, die erschwerenden Bedingungen des Lernens für die Schülerinnen und Schüler zu verringern. Den Eltern steht es offen, ob sie für ihr Kind eine inklusive Beschulung an einer allgemeinen Schule oder die Beschulung an einer Förderschule wünschen.[4]

Im Schuljahr 2023/24 besuchten 608.097 Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf eine Schule in Deutschland. Davon besuchten 263.734 Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf eine Regelschule und 344.363 Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf eine Förderschule.[5]

Förderschwerpunkte I

In Hessen existieren mehrere Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen. Im Bereich der Beeinträchtigungen liegen die Förderschwerpunkte auf Lernen, emotionaler und sozialer Entwicklung sowie Sprachheilförderung. Bei Behinderungen umfassen sie die geistige sowie die körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören.

Der Förderschwerpunkt Lernen richtet sich an Schülerinnen und Schüler, bei denen sich Beeinträchtigungen der Intelligenz- und der Lernentwicklung in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen stark auf das schulische Lernen auswirken. In diesem Förderschwerpunkt können die Schülerinnen und Schüler mit einem berufsorientierten Abschluss als Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt abschließen, sofern sie keinen Abschluss im Rahmen der allgemeinen Schule erreichen können.

Der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren umfassende, lang andauernde Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung und Lernbeeinträchtigung sie an der Entfaltung ihrer Fähigkeiten im schulischen Lernen oder an der Entfaltung ihres Leistungspotentials hindern. Sie werden mit der Zielsetzung der allgemeinen Schule unterrichtet, erhalten jedoch Angebote, die sie darin unterstützen, soziales Verhalten aufzubauen und sich in ihrem emotionalen Verhalten weiterzuentwickeln.

Der Förderschwerpunkt Sprachheilförderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die an einer langandauernden oder umfassenden Sprachbeeinträchtigung leiden, die sich hinderlich auf das schulische Lernen auswirkt und die Schülerin oder der Schüler ihr oder sein Potential nicht entfalten kann. Der Förderschwerpunkt liegt in der Grundschule. Alle Schülerinnen und Schüler werden fächerübergreifend sprachheilpädagogisch gefördert. Kinder im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung erhalten zudem logopädische Individualtherapie.

Förderschwerpunkte II

Kinder und Jugendliche, die eine umfassende Beeinträchtigung der Intelligenzentwicklung und eine umfassende, lang andauernde Beeinträchtigung der sozial-adaptiven Kompetenzen haben, die sich stark auf die Lernentwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler in der Gesellschaft auswirken, haben einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Sie werden in einem eigenen Bildungsgang unterrichtet, der von der Zielsetzung der allgemeinen Schule abweicht.

Kinder und Jugendliche, die ausschließlich einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung haben, werden in der allgemeinen Schule und nach deren Zielsetzungen unterrichtet. Schülerinnen und Schüler in diesem Förderschwerpunkt benötigen unterschiedlichste Unterstützung. Hierzu gehören eine methodisch-didaktische Anpassung des Unterrichts, die Versorgung mit orthopädischen, technischen und apparativen Hilfen sowie die Befähigung, selbst mit diesen Hilfsmitteln umgehen zu können. Auch medizinisch-therapeutische Leistungen können hier notwendig sein.

Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sehen haben, werden nach den Zielsetzungen der allgemeinen Schule unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler in diesem Förderschwerpunkt erhalten zusätzlich zu der sonderpädagogischen Förderung eine methodisch-didaktische Aufbereitung des Unterrichts, die vor allem darauf abzielt, die Brailleschrift zu erlernen.

Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Hören haben, werden nach den Zielsetzungen der allgemeinen Schule unterrichtet. Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Hören erhalten neben den individuellen und sonderpädagogischen Fördermaßnahmen eine didaktisch-methodische Aufbereitungen des Unterrichts. Das bedeutet, dass der Unterricht mit Hilfe lautunter­stützender oder lautbegleitender Gebärden (LUG oder LBG) oder mit der Deutschen Gebärdensprache (DGS) begleitet wird.

Grundsätzlich wird spätestens alle zwei Jahre im Rahmen der individuellen Förderplanung geprüft, ob die sonderpädagogische Förderung im jeweiligen Schwerpunkt noch notwendig und wirksam ist.[6]

Schulbegleitung

Eine Schulbegleitung, auch Inklusionsassistenz, Schulassistenz oder Teilhabeassistenz (THA) genannt, ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, die nach § 35a SGB VIII bei seelischer Behinderung über die Kinder- und Jugendhilfe und bei geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung sowie bei erwachsenen Personen nach SGB IX über Träger der Eingliederungshilfe gezahlt wird. Wenn die Schulbegleitung auch medizinische Aufgaben übernimmt, ist die Krankenkasse für die Leistungen zuständig. Auch die Pflegekasse übernimmt einen Teil, wenn ein Pflegegrad vorliegt. In anderen Fällen kann die Finanzierung auch über ein persönliches Budget erfolgen. Die Eltern oder die volljährige Person erhalten dann einen festen Betrag vom Jugendamt oder vom Sozialamt und können diesen nutzen, um eigenständig eine Schulbegleitung zu beauftragen.[7]

Die Schulbegleitung übernimmt keine Aufgaben der Schule und vermittelt auch keinen Unterrichtsstoff. Vielmehr sind ihre Aufgaben: Pflegerische Unterstützung (zum Beispiel beim Toilettengang), soziale Unterstützung, emotionale Unterstützung und Hilfe bei der Kommunikation.[8] Das Ziel ist es, mit Hilfe einer Schulbegleitung eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, wobei sich diese nicht nur auf den Unterricht, sondern auch auf andere schulische Bereiche, wie zum Beispiel Pausen, Klassenfahrten und Ganztagesangebote bezieht.[9] Die Schulbegleitung übernimmt ganz unterschiedliche Aufgaben und unterstützt auch im sozialen und emotionalen Bereich. Schulbegleitungen können an allen Schulformen eingesetzt werden, auch an Förderschulen.[10]

Quellen:

[1] Biewer, Gottfried; Schütz, Sandra (2016): Inklusion. In: Hedderich, Ingeborg; Biewer, Gottfried; Hollenweger, Judith; Markowetz, Reinhard (Hrsg.): Handbuch Inklusion und Sonderpädagogik. Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt. S. 123-127, S. 123-125.

[2] Statista (2025): Anteil der Kindertageseinrichtungen mit Betreuung von Kindern mit Eingliederungshilfe nach Bundesland im Jahr 2023. URL: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1448373/umfrage/inklusion-in-kitas-nach-bundesland/ (zuletzt aufgerufen am 12.03.2026).

[3] Sarimski, Klaus (2021): Kinder mit Behinderungen in inklusiven Kindertagesstätten. 2. überarb. Aufl.. W. Kohlhammer GmbH. Stuttgart, S. 12-16.

[4] Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (2025): Sonderpädagogische Förderung und schulische Inklusion in Hessen – digitale Sammlung –. URL: https://kultus.hessen.de/sites/kultus.hessen.de/files/2025-12/sonderpaedagogische_foerderung_und_inklusion-digitale_sammlung.pdf – (zuletzt aufgerufen am 12.03.2026), S. 2f.

[5] Statista (2025): Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Schulart in Deutschland in den Jahren 2013 bis 2023. URL:  https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1262397/umfrage/schueler-mit-foerderbedarf-in-foerderschulen-und-in-regelschulen/ (zuletzt aufgerufen am 12.03.2026).

[6] Hessisches Ministerium für Kultur, Bildung und Chancen (o.J.): Förderschwerpunkte – Sonderpädagogische Förderung. URL: https://kultus.hessen.de/schulsystem/inklusion/schwerpunkte-sonderpaedagogischer-foerderung (zuletzt aufgerufen am 12.03.2026).

[7] beta Institut gemeinnützige GmbH (2025): Schulbegleitung. URL: https://www.betanet.de/schulbegleitung.html – (zuletzt aufgerufen am 12.03.2026).

[8] Stadt Frankfurt am Main (o.J.): Eingliederungshilfe – Schulassistenz an Frankfurter Regel- und Förderschulen. URL: https://frankfurt.de/leistungen/Behinderung-8958340/Finanzielle-und-sonstige-Hilfen-8958355/Eingliederungshilfe-Schulassistenz-an-Frankfurter-Regel-und-Foerderschulen – (zuletzt aufgerufen am 12.03.2026).

[9] beta Institut gemeinnützige GmbH (2025): Schulbegleitung. URL: https://www.betanet.de/schulbegleitung.html – (zuletzt aufgerufen am 12.03.2026).

[10] Stadt Frankfurt am Main (o.J.): Eingliederungshilfe – Schulassistenz an Frankfurter Regel- und Förderschulen. URL: https://frankfurt.de/leistungen/Behinderung-8958340/Finanzielle-und-sonstige-Hilfen-8958355/Eingliederungshilfe-Schulassistenz-an-Frankfurter-Regel-und-Foerderschulen – (zuletzt aufgerufen am 12.03.2026).