Welche Hilfen gibt es für Pflegekinder mit Behinderung? In § 35a SGB VIII ist geregelt, dass Kinder und Jugendliche mit bestehender oder drohender seelischer Behinderung einen besonderen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.

Im Zusammenhang mit (drohenden) Behinderungen greift oft auch eine andere gesetzliche Grundlage, die sich im Bundesteilhabegesetz (BTHG) abbildet.[1]

 

[1] Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. (o. J.): Recht der Eingliederungshilfe – Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz. URL: https://www.lebenshilfe.de/eingliederungshilfe-und-das-bundesteilhabegesetz (zuletzt aufgerufen am 18.1.2022).