Kinder und Jugendliche haben Rechte – Kinderrechte. Gemäß § 1 SGB VIII haben sie ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person. Einen wichtigen Ausgangspunkt zu diesem Thema bietet die UN-Konvention über die Rechte der Kinder. Sie wurde von Deutschland im Jahr 1992 unterschrieben. In ihr werden die Rechte der Kinder in insgesamt 54 Artikeln beschrieben. Man kann sie in Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte gliedern. Die in Deutschland geltenden Kinderrechte befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Strafgesetzbuch, in den Sozialgesetzbüchern und im Grundgesetz. Das Grundgesetz gilt für alle Menschen. Seit 2007 versuchen verschiedene Organisationen, die Kinderrechte als eigenen Bestandteil im Grundgesetz zu verankern. Ziel ist es, ihnen so noch mehr Bedeutung zu geben. Bisher jedoch ohne Erfolg.[1]

Wo stehen die Kinderrechte in Deutschland?

Viele Kinderrechte stehen im Sozialgesetzbuch VIII im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe.[2] In §37b SGB VIII steht, dass das Jugendamt während der Dauer eines Pflegeverhältnisses ein Konzept anwenden muss, das die Rechte des Kindes sichert und es vor Gewalt schützt. Darüber hinaus muss das Jugendamt dafür sorgen, dass die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes förderliche Entwicklung gewährleistet.

Nach § 8 SGB VIII haben Kinder und Jugendliche das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Das ermöglicht Kindern und Jugendlichen, sich selbst Hilfe zu holen, wenn die Sorgeberechtigten dies nicht tun.

Sie dürfen sich sogar beraten lassen, ohne dass die Sorgeberechtigten davon wissen müssen.  § 42 SGB VIII gewährt Kindern und Jugendlichen ein bedingungsloses Recht auf Inobhutnahme, wenn sie darum bitten.

Hier finden Sie Material zum Thema Kinderrechte

Für Kinder 0-7

Für Kinder 7-14

Für Jugendliche 14-21

 

[1] Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (2022): Brauchen wir das? Kinderrechte ins Grundgesetz. URL: https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/ (zuletzt aufgerufen am 28.01.2022).

[2] Metzdorf-Scheithauer, Anika; Müller, Heinz (2021): Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten in der Pflegekinderhilfe. Ausgangslage, Anforderungen und Ansatzpunkte. Frankfurt am Main: IGfH-Eigenverlag, S. 8.