Partizipation ist auch in der Jugendarbeit ein wichtiges Thema. Nach §11 SGB VIII sollen die Kinder und Jugendlichen die Angebote der Jugendarbeit mitbestimmen und mitgestalten.[1]

Sogar auf politischer Ebene müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei der Haushaltsplanung explizit berücksichtigt werden. Näheres hierzu beschreibt § 80 SGB VIII. Hier steht, dass die öffentlichen Träger im Rahmen der Jugendhilfeplanung „den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten (…) zu ermitteln (haben).“

 

[1] Infosystem Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland (o.J.): Partizipationsrechte im SGB VIII – konkret. URL: https://www.kinder-jugendhilfe.info/strukturen/leitorientierungen-und-verfahrensprinzipien/partizipationsrechte-im-sgb-viii-konkret (zuletzt aufgerufen am 03.02.2022).