Haben Kinder ein Recht auf Privatsphäre? Nach Artikel 16 UN-Kinderrechtskonvention darf kein Kind willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben ausgesetzt werden. In § 9 SGB VIII steht die Grundrichtung der Erziehung von Kindern und Jugendlichen.

Bei der Erziehung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes oder des Jugendlichen zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln
  • die jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien
  • die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen