Was beinhaltet die SGB VIII-Reform? Am 7.5.2021 hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Reform des SGB VIII als „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder und Jugendstärkungsgesetz KJSG)“ zugestimmt. Die vollständige Umsetzung der Reform erfolgt 2028.

Das KJSG bringt folgende Neuerungen mit sich:

  • Besserer Kinder- und Jugendschutz
  • Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • Mehr Prävention vor Ort
  • Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien[1]

 

[1] Eschelbach, Diana (2021): Pflegekinderhilfe und aktuelle SGB VIII-Reform (Online-Seminar 02.06.2021), S. 8.