Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass Eltern ihren Kindern Taschengeld geben müssen und wie viel. Es gibt jedoch eine Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts. An diese sollten sich Pflegeeltern halten. Der Betrag für Taschengeld ist in das Pflegegeld integriert. Er wird altersentsprechend angepasst.[1] Die Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts finden Sie hier: https://www.dji.de/themen/jugend/taschengeld.html

 

[1] Hopp, Henrike; Hopp, Jens-Holger (2013): Taschengeldempfehlung. Jugendamtliche Empfehlungen 2012 zum Taschengeld. URL: https://www.moses-online.de/empfehlung-taschengeldempfehlung (zuletzt aufgerufen am 03.02.2022).