Ist Hausarrest erlaubt? Nach § 1626 BGB haben die Eltern nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht für das minderjährige Kind zu sorgen. Ein Ausgehverbot kann Ausdruck der elterlichen Sorge sein. Er ist also als Erziehungsmaßnahme der Eltern in der Regel erlaubt. Zum Beispiel kann ein Ausgehverbot bei einer bestimmten Party dazu dienen, das Kind vor Gefahren zu schützen (wie dem Konsum von Alkohol oder anderen Drogen). Ein Hausarrest nach einer festgelegten Uhrzeit kann dazu dienen, dass das Kind am nächsten Morgen in der Schule gut ausgeschlafen ist.
Seit Erlass des „Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts“ greift § 1631 BGB. Hierin steht: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Folglich dürfen die Eltern Hausarrest nur in dem Rahmen erteilen, in dem die seelische Unversehrtheit und Würde des Kindes nicht verletzt wird.[1]
[1] Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (o.J.): Kinderrechte. Kinder fragen, Experten antworten. URL: https://www.kindersache.de/sites/default/files/DKHW-kinderfragen-kinderrechte-A6-Broschuere-Download.pdf (zuletzt aufgerufen am 03.02.2022), S. 9.