Eine sehr wichtige Rolle bei Entscheidungen über den Verbleib eines Kindes spielt das Kindeswohlprinzip. Im § 1697a BGB steht, dass das Gericht zum Wohl des Kindes entscheidet. Dabei bezieht es die tatsächlichen Umstände, Möglichkeiten und Interessen aller Beteiligten mit ein.

Im zweiten Absatz ist zudem geregelt, dass das Gericht mit einbeziehen muss, ob und inwieweit sich die Umstände bei den Herkunftseltern verbessert haben. Es prüft, ob sie ihr Kind wieder selbst erziehen können. Hierbei wird auch das Bedürfnis des Kindes nach stabilen und kontinuierlichen Lebensbedingungen beachtet.

Definition Kindeswohl

Was das Wohl des Kindes genau bedeutet, steht nicht genau in den Gesetzbüchern. Allerdings gibt es zur Definition spezifische Kriterien. Diese sind:[1]

  • Bindungen, also die Berücksichtigung der inneren Bindungen eines Kindes an seine Bezugspersonen
  • Förderung, also dass die Entwicklung des Kindes unterstützt wird
  • Betreuungs- und Erziehungskontinuität, also dass belastende Veränderungen in der Lebenswelt des Kindes verringert werden
  • Der Wille des Kindes, der mit einbezogen werden muss,
  • Schnelle Entscheidung, das heißt, dass ungewisse Verhältnisse vermieden und schnelle Klärungen herbeigeführt werden[2]

 

[1] Finditoo Internet GmbH (2022): Das Kindeswohl in Deutschland – Was besagt das Familienrecht? URL: https://www.familienrechtsinfo.de/sorgerecht/kindeswohl/#:~:text=Das%20Kindeswohl%20ist%20ein%20Rechtsbegriff%20des%20Familienrechts%20und%20im%20B%C3%BCrgerlichen,oder%20eines%20Jugendlichen%20gesch%C3%BCtzt%20werden (zuletzt aufgerufen am 28.01.2022).

[2] Marquardt, Claudia (2015): Rechtliche Grundlagen zu Kinderrechten, Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung. In: Fegert, Jörg M.; Hoffmann, Ulrike; König, Elisa; Niehues, Johanna; Liebhardt, Hubert (Hrsg.): Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Ein Handbuch zur Prävention und Intervention für Fachkräfte im medizinischen, psychotherapeutischen und pädagogischen Bereich. Berlin, Heidelberg: Springer, S. 167.