In § 9a SGB VIII ist explizit geregelt, dass die Länder Ombudsstellen einrichten müssen. Hier können sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten hinwenden. Eine Ombudsstelle dient Pflegekindern und jungen Erwachsenen als Anlaufstelle, wenn Sie Beratung oder Unterstützung in Bezug auf das Pflegeverhältnis oder den Übergang in eine andere Hilfe brauchen.

Auch Herkunftseltern und Pflegeeltern können sich an diese Ombudsstellen wenden, wenn sie Fragen zum Pflegeverhältnis haben. Die Ombudsstellen arbeiten unabhängig und sind fachlich nicht weisungsgebunden.

In Hessen gibt es die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche mit Sitz in Frankfurt. Online ist die Ombudsstelle unter Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen: Startseite (ombudsstelle-kinderrechte-hessen.de) zu finden.

Darüber hinaus hat Hessen als einziges Bundesland eine Kinder- und Jugendrechtsbeauftragte im Ministerium für Soziales und Integration (Stand April 2022). Mehr dazu erfahren Sie in dem Interview mit Miriam Zelek unter Miriam Zelek: Hessens Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte ~ Hannes and Guests – meet&speak Podcast