Schulverweigerung als Folge von Trennungsangst

Einige Kinder und Jugendliche haben Angst davor, in die Schule zu gehen und verweigern den Schulbesuch direkt oder indirekt.[1] Laut Kinder- und Jugendreport der DAK waren im Jahr 2016 über 3,5% der Schülerinnen und Schüler von Schulangst und Schulphobie betroffen.[2] So ist es auch bei Mugabe. Die Gründe, weshalb Kinder und Jugendliche nicht in die Schule gehen wollen, können sehr vielschichtig sein. Manche Kinder, die nicht in die Schule gehen wollen, wollen eigentlich die Trennung von den Bezugspersonen vermeiden. Bei diesen Kindern können schon am Abend zuvor körperliche Beschwerden wie Übelkeit, Kopfschmerzen oder Bauchschmerzen auftreten, die dann am nächsten Morgen dazu führen, dass das Kind zu Hause bleibt.

Hinter den Beschwerden steckt der Stress, den das Kind erlebt, wenn es sich von der Bezugsperson trennen muss. Oftmals lässt sich dann beobachten, dass die Beschwerden im Laufe des Vormittags verschwinden. Werden betroffene Kinder dennoch zum Unterricht gezwungen, können sie sich oft kaum konzentrieren. Der Besuch beim Kinderarzt oder der Kinderärztin bleibt oftmals ergebnislos, da keine körperlichen Ursachen feststellbar sind. Sollte so etwas öfter vorkommen, ist es sehr wichtig, die Hintergründe zu erforschen und die Unterstützung eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten  oder einer -psychotherapeutin hinzuzuziehen.

Ist die Trennungsangst eines Kindes so groß, dass es letztendlich nicht mehr am allgemeinen Schulunterricht teilnehmen kann, spricht man auch von einer Bindungsstörung mit hyperaktiviertem Bindungssystem. Die Bindungsstörung kann so weit gehen, dass das Kind die tatsächliche ständige Verfügbarkeit der betreffenden Person fordert. Selbst kurze Abwesenheiten können dann zu massiven Panikattacken und Angstzuständen führen. In aller Regel ist das Bindungssystem des Erwachsenen ebenso stark aktiviert. Wenn beide Bindungssysteme, auch das der erwachsenen Person, so stark aktiviert ist, ist eine Beruhigung des Bindungsbedürfnisses des Kindes nicht mehr möglich. In solchen Fällen ist es notwendig, dass beide Personen therapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen.[3]

Andere Gründe für Schulverweigerung

Eine andere Gruppe an Kindern und Jugendlichen, die die Schule verweigern, verlassen morgens das Haus, tauchen dann aber nicht im Unterricht auf. Sie streunen durch die Stadt, treffen sich mit Freunden und bummeln herum. Das Verhalten kann, wenn es stark ausgeprägt ist, bindungsdynamische Ursachen haben, wenn es als offensichtlicher Protest gegen die Bindungspersonen geschieht. In der Pubertät gehört die Abgrenzung von den Eltern dazu und ist gesund und wichtig. Hinweise auf eine Störung ergeben sich dann, wenn die Abgrenzung nicht direkt, sondern durch Verweigerung geschieht, die letztendlich für den Jugendlichen oder die Jugendliche selbst negative Konsequenzen hat, wie zum Beispiel schlechte schulische Leistungen.

Eine dritte Gruppe an Kindern und Jugendlichen verlässt ebenfalls morgens das Haus, macht aber auf dem Weg zur Schule große Umwege, um entweder Orte oder die Begegnung mit anderen Personen, zum Beispiel aufgrund von Mobbing, zu vermeiden. Während Schule und Eltern hierbei oftmals mit Druck und Sanktionen reagieren, wäre es für das Kind wichtig, dass es sich vertrauensvoll an eine Bezugsperson wenden kann, um die Hintergründe aufzuarbeiten. Geschieht dies nicht, können ebenfalls körperliche Symptome auftreten und sich verfestigen.[4]

 

[1] Vgl. Brisch, Karl Heinz (2019): Pubertät. Bindungspsychotherapie – Bindungsbasierte Beratung und Psychotherapie. Stuttgart: Klett-Cotta, S. 79f.

[2] Vgl. Greiner, Wolfgang; Batram, Manuel; Damm, Oliver; Scholz, Stefan; Witte, Julian (2018): Kinder- und Jugendreport 2018. Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.

Schwerpunkt: Familiengesundheit. URL: https://www.dak.de/dak/download/kinder–und-jugendreport-2104098.pdf (zuletzt aufgerufen am 7.9.2023), S. 25f.

[3] Vgl. Brisch, Karl Heinz (2019): Pubertät. Bindungspsychotherapie – Bindungsbasierte Beratung und Psychotherapie. Stuttgart: Klett-Cotta, S. 140ff.

[4] Vgl. Ebd., S. 80f.