Wenn einer Person das vollständige Sorgerecht für ein Kind übertragen wird, spricht man von einer Vormundin bzw. einem Vormund.[1] In § 1773 bis § 1813 BGB ist das Vormundschaftsrecht geregelt.

Im Zusammenhang mit der Reform des Vormundschaftsrechts (Umsetzung zum 1.1.2023) wurde die Zusammenarbeit zwischen Vormundin bzw. Vormund und Pflegepersonen gestärkt (§§1777, 1792, 1793, 1796 BGB-E.): „In Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können Vormund*in und Pflegeeltern gemeinsam die sorgerechtliche Verantwortung übernehmen“.[2]

 

[1] Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft (o.J.): Eltern. Was ist ein*e Vormund*in? Welche Aufgaben übernimmt er oder sie? Welche Rechte haben Eltern, wenn ihr Kind eine*n Vormund*in hat? URL: https://vormundschaft.net/vormundschaft-erklaert/eltern/ (zuletzt aufgerufen am 18.01.2022).

[2] Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft (o.J.): Die Vormundschafts­reform. Dokumente, Diskussion und Hinweise für die Praxis. URL: https://vormundschaft.net/vormundschaftsreform/ (zuletzt aufgerufen am 10.5.2022).