Die Beteiligung von Pflegekindern ist an unterschiedlichen Stellen geregelt und spielt für sie häufig eine große Rolle. In Bezug auf das Hilfeplanverfahren ist in Deutschland festgelegt, dass Kinder und Jugendliche ihrem Entwicklungsstand entsprechend an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt werden und die Angebote der Jugendhilfe mitgestalten können. Auch in Bezug auf Übergänge spielt das Thema Partizipation eine große Rolle. Doch was genau bedeutet Beteiligung von Kindern eigentlich?
Grundsätzlichen sollten auch Kinder als Expertinnen und Experten für sich selbst angesehen werden und partizipative Herangehensweisen so gut wie möglich genutzt werden. Manchmal ist es jedoch unumgänglich, Entscheidungen zu treffen, die dem Wunsch des Kindes widersprechen. Insbesondere dann ist es wichtig, das Kind so gut wie möglich einzubeziehen, das Geschehen zu erklären und zu besprechen. Nicht nur das gesprochene Wort wirkt hierbei, sondern auch, dass die Kinder spüren, dass es den Erwachsenen um ihr Wohlergehen geht. Das Geschehen bleibt dann zwar eine Zumutung, wird aber als weniger sinnlos erlebt.
Im Handbuch Pflegekinderhilfe des Deutschen Jugendinstituts werden für die unterschiedlichen Übergänge hilfreiche Leitfragen formuliert. Diese richten sich an alle Akteurinnen und Akteure der Sozialen Dienste sowie alle weiteren erwachsenen Personen, an der Gestaltung des Lebensweges von Pflegekindern beteiligt sind. Sofern beteiligte Fachkräfte die Partizipationsmöglichkeiten des Pflegekindes nicht ausreichend beachten, können Pflegeeltern intervenieren und das Kind so unterstützen.
Leitfragen
Vor der Aufnahme in die Pflegefamilie:
- Gibt es Reaktionen auf Notsignale des Kindes?
- Werden Hoffnungen und Befürchtungen zum Thema?
- Ist das Kind an der Entscheidung über den Wechsel beteiligt und in die Planung eingebunden?
- Gibt es eine gemeinsame Suche nach dem neuen Ort?
Übergang in die Pflegefamilie:
- Gibt es eine Bezugsperson, die den Übergang organisiert und begleitet?
- Was wird aus den bisherigen Kontakten (zu Eltern, Geschwistern, Freunden und weiteren relevanten Personen)?
- Was darf das Kind mitnehmen und behalten?
- Ist das Fremde in der neuen Situation ein akzeptiertes Thema?
- Wird nur vom Kind erwartet, dass es sich anpasst?
In der Pflegefamilie:
- Kann das Kind das Leben mitgestalten?
- Werden Erfahrungen und Personen aus dem vorherigen Lebensfeld akzeptiert?
- Werden seine Signale bei Besuchskontakten beachtet?
- Gibt es Adressaten für seine Wünsche und Befürchtungen?
Übergang aus der Pflegefamilie:
- Handelt es sich um einen gestalteten Übergang, einen Abschluss oder um reine Flucht?
- Bekommt das Kind die Schuld zugewiesen?
- Gibt es eine Bezugsperson, die den Übergang organisiert oder begleitet (wie geht es weiter)?
- Bleiben die Kontakte?
- Was darf das Kind mitnehmen?[1]
[1] Sandmeir, Gunda; Scheuerer-Englisch, Hermann; Reimer, Daniela; Wolf, Klaus (2010): Begleitung von Pflegekindern. In: Kindler, Heinz; Helming, Elisabeth; Meysen, Thomas; Jurczyk, Karin (Hrsg.): Handbuch Pflegekinderhilfe. München: Deutsches Jugendinstitut e.V. S. 480-523. S. 506, 512f.