Wenn Familien in schwierige Situationen geraten, haben sie einen rechtlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Diese wurde im Jahr 2020 knapp eine Millionen Mal gewährt. In Fällen in denen niedrigschwellige Angebote nicht mehr ausreichen, um die Situation zu stabilisieren, kann es zur Fremdunterbringung des Kindes kommen. In über 125.000 Fällen wurden Kinder in Wohngruppen oder anderen betreuten Wohnformen begleitet. Fast 90.000 Kinder wurden im Jahr 2020 in einer Pflegefamilie betreut.[1] 

Eine Familie wird zu einer Pflegefamilie, wenn sie ein Kind zur Pflege aufnimmt. Was Familien motiviert, Pflegefamilie zu werden, kann ganz unterschiedlich sein. Laut einer Befragung von Pflegefamilien zählen hierzu vor allem folgende Gründe:

  • Eltern sein wollen, aber keine eigenen Kinder (mehr) bekommen können 
  • etwas Gutes für die Gesellschaft tun wollen 
  • der Glaube an Nächstenliebe 
  • nicht wollen, dass das eigene Kind allein aufwächst
  • einem Kind einen Heimaufenthalt ersparen wollen.[2]

Voraussetzungen um Pflegefamilie zu werden

Um ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen: Die Pflegeeltern müssen ein Anerkennungsverfahren beim Jugendamt oder einem freien Träger durchlaufen haben, gesund sein, und frei von Vorstrafen. Darüber hinaus müssen Sie zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und den Herkunftseltern im Sinne des Kindes bereit sein. Ansonsten sind Pflegefamilien so bunt wie unsere Gesellschaft. So gibt es Pflegeeltern die bereits leibliche Kinder haben. Es gibt gleichgeschlechtliche Paare, die ein Pflegekind bei sich aufnehmen, Eltern aus unterschiedlichen Glaubensrichtungen oder alleinerziehende Personen, die Pflegekindern ein Zuhause bieten.[3]

Wichtig ist hierbei der Aspekt, dass die Hilfe „auf begrenzte Zeit“ ausgelegt ist. Auch bei einer klaren Festlegung der Hilfe als „Dauerpflege“ kann es vorkommen, dass leibliche Eltern sich wieder stabilisieren und sich in der Lage fühlen, für ihr Kind zu sorgen. Andernfalls endet die Hilfe, wenn der junge Mensch 18 oder 21 Jahre alt ist, selten später. 


[1] Vgl.: Statistisches Bundesamt (2021): Hilfe zur Erziehung und Angebote der Jugendarbeit. Hilfen zur Erziehung, einschließlich Hilfen für junge Volljährige in Deutschland nach Art der Hilfe. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Jugendarbeit/Tabellen/hilfen-erziehung-jungevolljaehrige.html (zuletzt aufgerufen am 10.12.2021).

[2] Vgl.: Erzberger, Christian (2003): Strukturen der Vollzeitpflege in Niedersachsen. URL: https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/32880/ssoar-2003-erzberger-Strukturen_der_Vollzeitpflege_in_Niedersachsen.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnkname=ssoar-2003-erzberger-Strukturen_der_Vollzeitpflege_in_Niedersachsen.pdf (zuletzt aufgerufen am 13.5.2022), S. 152.

[3] Kasper, Bertram (o.J.): Voraussetzungen um Pflegefamilie zu werden. URL: https://www.pflegefamilien-hessen.de/voraussetzungen-um-pflegefamilie-zu-werden/ (zuletzt aufgerufen am 13.5.2022).