Bei Pflegeeltern können immer wieder Fragen, Entscheidungsbefugnissen betreffend, auftreten. Weil oft unklar ist, über welche Dinge sie, im Hinblick auf das Pflegekind, selbst entscheiden können.

Grundsätzlich können sie gemäß § 1688 BGB über alle Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden. Für die Entscheidungen hinsichtlich Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, brauchen sie die Zustimmung der oder des Sorgeberechtigten.

Wenn die Herkunftseltern die Sorge nicht leisten können ist eine Vormundin oder eine Vormund bestellt. In diesem Fall sollte diese die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner für Pflegeeltern bei Entscheidungen sein, die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung betreffen. Es ist nicht immer ganz leicht, aber wichtig, diese Unterscheidung zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens und jenen von erheblicher Bedeutung zu treffen.

Zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens gehören:

  • Aufenthaltsbestimmung für z.B. Ferienfreizeiten und Urlaube
  • Beantragung von Mitgliedausweisen in Vereinen
  • Ärztliche Behandlungen und Verletzungen sowie einfache Vorsorgeuntersuchungen
  • Einzelentscheidungen des täglichen Umgangs
  • Besuch von Elternsprechtagen und allgemeine Besprechung mit Lehrerinnen und Lehrern
  • Entscheidungen für oder gegen Nachhilfe
  • Entscheidung über Teilnahme an religiösen und kirchlichen Gruppen, Feiern und Freizeiten
  • Verwaltung von kleinen Geldgeschenken und Taschengeld

Zu den Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung gehören:

  • Grundentscheidung über den gewöhnlichen Aufenthalt
  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Gestattung von Auslandsaufenthalten
  • Antrag auf Reisepass, Personalausweis etc.
  • Operationen, Vollnarkose, Einnahme von Psychopharmaka, Impfungen
  • Grundentscheidungen über Kontakte, Umgangsbeschränkungen
  • Wahl von Kindergarten, Schulart und Schule
  • Entscheidungen bezüglich Schulwechsel, Internatsbesuch und Ausbildungsplatz
  • Besprechungen mit Lehrern bei gefährdeter Versetzung
  • Entscheidungen über religiöse Erziehung, Taufe und Segnung
  • Sicherung und Verwaltung des Kindervermögens, Erbschaftsangelegenheiten[1]

 

[1] St. Elisabeth-Verein e.V., Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Fachbereich Erziehungsstellen (2019): Interne Fortbildungen und Angebote 2019. URL: https://www.pflegefamilien-hessen.de/wp-content/uploads/2017/06/E_Verein_Erziehungsstellen_Programm_2019_web_final-2.pdf (zuletzt aufgerufen am 08.03.2022), S. 64.