Junge volljährige Pflegekinder stehen vor besonderen Herausforderungen. Leibliche Kinder bleiben im Durchschnitt weit über das 20 Lebensjahr hinaus bei ihren Eltern wohnen. Im Vergleich dazu verlassen Pflegekinder die Pflegefamilie häufig schon sehr viel früher und abrupter, was mit ungünstigen Entwicklungsergebnissen einhergeht. In eine Zeit, die oft einsam und unorganisiert ist, fällt für Pflegekinder also das Ende der Hilfe und in jedem Fall muss die Beziehung zwischen Pflegeeltern und Pflegekind neu verhandelt werden.
Das Jugendhilferecht in Deutschland ermöglicht es Pflegekindern, auch nach Erreichen der Volljährigkeit noch bei ihren Pflegeeltern wohnen zu bleiben. Das Jugendhilferecht in Deutschland ermöglicht es Pflegekindern, auch nach Erreichen der Volljährigkeit noch bei ihren Pflegeeltern wohnen zu bleiben. „Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet.“ (§ 41 Absatz 1 SGB VIII).
In der Regel wird diese Hilfe bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt (§ 41 Absatz 1 SGB VIII). Ein Jahr vor dem im Hilfeplan festgelegten Ende der Hilfe prüft der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ob im Anschluss weiterer Unterstützungsbedarf besteht, der durch andere Sozialleistungsträger erbracht werden kann (§ 41 Absatz 3 SGB VIII). Studien können zeigen, dass sich ein längerer Aufenthalt in der Pflegefamilie positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung und Selbstständigkeitsentwicklung auswirkt. Bei positiver und stabiler sozialer Situation im frühen Erwachsenenalter zeigen sich bei Pflegekindern eine Abnahme an Aggression und eine Zunahme an Selbstkontrolle und Selbstbewusstsein. Zudem können junge Volljährige ihre beruflichen Interessen leichter stabilisieren, wenn sie länger in einem gewohnten Umfeld leben.[1]
[1] Kindler, Heinz; Küfner, Marion; Thrum, Kathrin; Gabler, Sandra (2010): Rückführung und Verselbstständigung. In: Kindler, Heinz; Helming, Elisabeth; Meysen, Thomas; Jurczyk, Karin (Hrsg.): Handbuch Pflegekinderhilfe. München: Deutsches Jugendinstitut e.V., S. 615-665. S. 664.