Die depressive Erkrankung eines Elternteils oder andere psychische Erkrankungen, sind einer der Gründe für eine Inpflegegabe. Ganz grundsätzlich geht es dabei um den Schutz eines Kindes, wenn es in seiner Herkunftsfamilie nicht mehr ausreichend geschützt ist. Hierzu einige Zahlen:

  • In fast 70% der Unterbringung in Pflegefamilien gingen der Inpflegegabe andere Hilfen voraus. In 60% der Fälle behalten die Herkunftseltern das Sorgerecht.
  • In 40% der Fälle wird den Herkunftseltern das Sorgerecht ganz oder teilweise (hier vor allem in Bezug auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht) entzogen.
  • Die Wahrscheinlichkeit, dass vernachlässigende Eltern selbst Vernachlässigung, Missbrauch und mehrfache Trennungen erfahren haben, liegt bei 70%.

Wenn ein Kind in Pflege gegeben wird, geht es in weniger Fällen um aktuelle Krisen- bzw. Notsituationen, sondern zumeist um länger andauernde Unterversorgungslagen, also zum Beispiel Geldsorgen, Bildungsarmut, eine niedrige berufliche Qualifikation oder Arbeitslosigkeit. Häufig sind auch Gewalt, ungünstige Wohnverhältnisse und psychische Erkrankungen.

Aus diesen kritischen Lebenssituationen resultieren häufig weitere Schwierigkeiten, die laut einer Studie zu einer Inpflegegabe führen können. Hierzu gehören zum Beispiel die mangelnde Erziehungskompetenz der Eltern, unzureichende Förderung und Versorgung der Kinder, Gefährdung des Kindeswohls und weitere Belastungen. Viele Herkunftseltern sind als Kinder selbst vernachlässigt worden und haben eine mangelhafte Vorstellung davon, was es bedeutet, gut für ein Kind zu sorgen. Zudem ändern sich die Bedürfnisse eines Kindes im Laufe seines Aufwachsens und viele Herkunftseltern können diese Veränderungen nicht angemessen beantworten.[1]

[1] Vgl. Helming, Elisabeth; Kindler, Heinz; Thrum, Kathrin (2010): Lebenssituation von Herkunftsfamilien. In: Kindler, Heinz; Helming, Elisabeth; Meysen, Thomas; Jurczyk, Karin (Hrsg.): Handbuch Pflegekinderhilfe. München: Deutsches Jugendinstitut e.V. S. 262-281. S. 270f, S. 275f.