Das Rechtssystem in Deutschland lässt sich grob in zwei Bereiche gliedern: Öffentliches Recht und Zivilrecht. Das öffentliche Recht regelt die Beziehung zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und dem Staat auf der anderen Seite. Das Zivilrecht ist für die Beziehung zwischen Privatpersonen zuständig. Diese beiden großen Rechtsgebiete lassen sich jeweils noch in verschiedene Untergebiete aufteilen.[1] Für Pflegefamilien spielen deshalb zwei dieser Untergebiete eine entscheidende Rolle: Das Sozialrecht und das Familienrecht, genauer gesagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich folgende Rechtsthemen, die für Pflegefamilien eine Rolle spielen:

Das SGB VIII wird auch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt. Es “ist ein Instrument zur Vorbeugung, zur Hilfestellung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Mädchen und Jungen, jungen Frauen und jungen Männern. Das Gesetz verpflichtet die Jugendämter zur Hilfe und schafft somit den Rahmen für die Unterstützung von Sorgeberechtigten, Müttern sowie Vätern zum Wohle ihrer Kinder“.[2]

Im SGB VIII finden sich z.B. folgende Themen:

 

[1] Hilgendorf, Eric (2003): dtv-Atlas Recht. Band 1: Grundlagen Staatsrecht, Strafrecht. München: Deutscher Taschenbuchverlag, S. 83.

[2] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2020): Kinder- und Jugendhilfe. Achtes Sozialgesetzbuch. URL: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94106/40b8c4734ba05dad4639ca34908ca367/kinder–und-jugendhilfegesetz—sgb-viii-data.pdf (zuletzt abgerufen am: 23.3.2022), S. 7.